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   VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322   

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VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322 (https://dejure.org/2009,37953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2009 - 13 M 09.322 (https://dejure.org/2009,37953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2009 - 13 M 09.322 (https://dejure.org/2009,37953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erinnerung des Rechtsanwalts gegen die Aufhebung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 21.06.2007 - 13 A 06.619
    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322
    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers stellte mit Schriftsatz vom 2. September 2008 in den Verfahren 13 A 05.2609 und 13 A 06.619 jeweils Antrag auf Kostenfestsetzung gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 11 RVG.

    Im Verfahren 13 A 05.2609 wurde ein Vergütungsanspruch in Höhe von 2.308,60 Euro und im Verfahren 13 A 06.619 in Höhe von 596, 90 Euro geltend gemacht.

    Im Verfahren 13 A 06.619 rügte er, sein Anwalt habe keinen Auftrag erhalten und sei für ihn auch nicht tätig geworden.

    Der Kläger wandte sich mit Schreiben vom 17. Dezember 2008 gegen die Festsetzung einer Vergütung in der Sache 13 A 06.619 unter Verweis auf die fehlende Beauftragung.

    Im Verfahren 13 A 06.619 seien ihm von der Anwaltskanzlei unter dem 1. Juni 2007 ein Schreiben sowie zwei Vollmachtsvordrucke zugesandt worden, die er unterschreiben und zurücksenden hätte sollen.

    Es habe im Verfahren 13 A 06.619 den Streitwert, da es sich hier nur um einen Grundbuchberichtigungsanspruch und nicht um die Entschädigung gegangen sei, auf 2.500 Euro festgesetzt.

    Das Verfahren 13 A 06.619 wurde nach Klagerücknahme durch den Kläger mit Beschluss vom 21. Juni 2007 eingestellt.

    Bei der die Kostenfestsetzung im Verfahren 13 A 06.619 betreffenden Rüge, es sei kein Auftrag erteilt worden, handelt es sich grundsätzlich um eine nicht gebührenrechtliche Einwendung, die einer Vergütungsfestsetzung im vereinfachten Verfahren nach § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 RVG entgegensteht, da bereits das Zustandekommen eines (Dienst-)Vertragsverhältnisses, das Voraussetzung für die geltend gemachte Vergütung ist, in Frage gestellt wird (vgl. z.B. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, RdNr. 158 zu § 11; Römermann a.a.O.).

    Insbesondere ergibt sich für das Verfahren 13 A 06.619 nach Aktenlage nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit eine Beauftragung durch den Kläger.

    Der Aufzählung kann jedoch nicht ohne weiteres entnommen werden, dass der Auftrag auch eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren 13 A 06.619 wegen Grundbuchberichtigung umfasst hat, da dieser Gegenstand gerade nicht genannt ist, obwohl das Verfahren zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung bereits rechtshängig war.

    Schließlich spricht auch der Umstand, dass dem Kläger in dieser Sache ("wegen Verfahren BayVGH, Az. 13 A 06.619") unter dem 1. Juni 2007 Vollmachtsformulare zur Unterschrift zugesandt wurden, dafür, dass der Klägerbevollmächtigte nicht von einer bereits bestehenden Bevollmächtigung für dieses Verfahren ausging.

  • VGH Hessen, 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07

    Kein Untersuchungsgrundsatz im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Ablehnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322
    Im Hinblick auf den Charakter des Vergütungsfestsetzungsverfahrens als eines vereinfachten zivilrechtlichen Gebührenprozesses zwischen der Partei und dem Anwalt gilt auch bei Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten der Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz, nicht aber der im Verwaltungsprozess sonst herrschende Untersuchungsgrundsatz (so z.B. HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist, d.h. insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (HessVGH vom 19.7.2007 a.a.O.; Müller-Rabe, a.a.O., RdNr. 137 zu § 11).

  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750

    Zur Festsetzung eines Geldleistungsanspruchs in einem Flurbereinigungsplan -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322
    Das Verfahren 13 A 05.2609 wurde nach statistischer Erledigung unter dem Aktenzeichen 13 A 07.2750 fortgeführt und durch - mittlerweile rechtskräftiges - Urteil vom 4. Dezember 2008 (zugunsten des Klägers) entschieden.

    Der dem Kläger im Verfahren 13 A 07.2750 zustehende Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten, der auch die zuletzt thematisierte anwaltliche Gebührenforderung (zumindest teilweise) erfassen dürfte, wurde von diesem - soweit aus den Akten ersichtlich - noch nicht geltend gemacht.

  • VG Gelsenkirchen, 08.01.2009 - 5 K 300/07

    Rechtsanwalt, Vergütung, Festsetzung, Mandant, Einwendung, gebührenrechtlich,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322
    Stellen sich neben gebührenrechtlichen Fragen auch zivilrechtliche Probleme, wird der Anwalt durch § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG darauf verwiesen, seinen Anspruch vor den Zivilgerichten einzuklagen (s. hierzu BayVGH vom 30.1.2008 BayVBl 2009, 158; VG Gelsenkirchen vom 8.1.2009 Az. 5 K 300/07 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1969 - III A 167/61
    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322
    Mangels Belehrung über die in § 151 Satz 1 VwGO vorgesehene Frist - die dem Beschluss vom 6. November 2008 beigegebene Rechtsbehelfsbelehrung war insoweit unvollständig (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 10 zu § 58) - galt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. OVG NW vom 20.10.1969 DÖV 1970, 102; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 6 zu § 151).
  • VG München, 30.05.2014 - M 2 M 13.194

    Erinnerung; Antrag auf Festsetzung der Vergütung; nicht gebührenrechtliche

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn der nicht gebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos, also gleichsam "aus der Luft gegriffen" ist (BayVGH, B. v. 23.8.2012 - 22 C 12.1418 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B. v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 13 f.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 20. Auflage 2012, § 11 RVG Rn. 141 ff.).

    Dieser Einwand betrifft nicht das Gebührenrecht, sondern die Frage, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem jeweiligen Antragsgegner zustande gekommen ist (BayVGH, B. v. 2.4.2009, a.a.O., juris Rn. 14 m.w.N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 11 RVG Rn. 158).

    Der bloße Vortrag einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung reicht, um die Titulierung des geltend gemachten anwaltlichen Vergütungsanspruchs im Festsetzungsverfahren auszuschließen (BayVGH, B. v. 2.4.2009, a.a.O., juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B. v. 30.1.2008 - 10 C 07.2693 - juris Rn. 4; Sächs. OVG, B. v. 29.12.2011, a.a.O., juris Rn. 4).

  • VG München, 30.05.2014 - M 2 M 13.196

    Erinnerung; Antrag auf Festsetzung der Vergütung; nicht gebührenrechtliche

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn der nicht gebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos, also gleichsam "aus der Luft gegriffen" ist (BayVGH, B. v. 23.8.2012 - 22 C 12.1418 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B. v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 13 f.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 20. Auflage 2012, § 11 RVG Rn. 141 ff.).

    Dieser Einwand betrifft nicht das Gebührenrecht, sondern die Frage, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem jeweiligen Antragsgegner zustande gekommen ist (BayVGH, B. v. 2.4.2009, a.a.O., juris Rn. 14 m.w.N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 11 RVG Rn. 158).

    Der bloße Vortrag einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung reicht, um die Titulierung des geltend gemachten anwaltlichen Vergütungsanspruchs im Festsetzungsverfahren auszuschließen (BayVGH, B. v. 2.4.2009, a.a.O., juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B. v. 30.1.2008 - 10 C 07.2693 - juris Rn. 4; Sächs. OVG, B. v. 29.12.2011, a.a.O., juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2010 - 17 E 145/10

    Rechtmäßigkeit eines Vergütungsfestsetzungsantrags nach Erhebung eines

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 13 M 09.322 -, juris und HessVGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 -, NJW 2007, 3738 mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009, a.a.O., mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, a.a.O., Saarländisches OLG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 5 W 303/08 - K 13, 5 W 303/08 -, RVGreport 2009, 214 = juris.

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Nicht erforderlich ist es namentlich, dass die Einwendung oder Einrede schlüssig dargelegt wird (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693 BayVBl 2009, 158; vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2676 RdNr. 7; vom 2.4.2009 Az. 13 M 09.322 RdNr. 14; OVG SH vom 2.6.2006 NJW 2007, 2204; HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738; OVG NRW vom 15.6.2009 Az. 8 E 567/09 RdNr. 23; NdsOVG vom 19.5.2010 NVwZ-RR 2010, 662; SächsOVG vom 29.12.2011 Az. 1 E 123/10 RdNr. 4).

    Anders verhält es sich nur, wenn der nichtgebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos (gleichsam "aus der Luft gegriffen") ist (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693, a.a.O.; vom 2.4.2009, a.a.O.; OVG SH vom 2.6.2006, a.a.O.; HessVGH vom 19.7.2007, a.a.O., S. 3739; OVG NRW vom 15.6.2009, a.a.O., RdNr. 25; SächsOVG vom 29.12.2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 13 OA 70/10

    Ausschluss einer Vergütungsfestsetzung durch die bloße Geltendmachung einer

    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (vgl. zu diesen Maßstäben: OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2010 - 17 E 145/10 - Bayer. VGH, Beschl. v. 02.04.2009 - 13 M 09.322 -, Hess. VGH, Beschl. v. 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 -, jeweils zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 14.02.2022 - 10 C 22.272

    Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts

    So liegt der Fall auch hier, weil der Antragsgegner mit dem Einwand, er habe die Antragstellerin nicht bevollmächtigt, einen außergebührenrechtlichen Einwand erhoben hat (in diesem Sinne v. Seltmann in BeckOK RVG, Stand 1.9.2021, RVG § 11 Rn. 58; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl. 2021, § 11 Rn. 138; BayVGH, B.v. 30.1.2008 - 10 C 07.2676 - juris Rn. 7; B.v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 14; OVG Bln-Bbg, B.v. 3.6.2020 - OVG 3 K 135/20 - juris Rn. 5; a.A. ohne Begründung OLG Saarbrücken, B.v. 12.3.2009 - 9 WF 33/09 - juris Rn. 8 - "doppelrelevante Tatsache").
  • VG München, 30.05.2014 - M 2 M 13.197

    Erhöhung der Verfahrensgebühr bei Vertretung mehrerer Auftraggeber (verneint)

    Auch sonst sind für das Gericht keine Umstände erkennbar geworden, die auf eine Rechtsgemeinschaft der Fischereiberechtigten hindeuteten (zu dem im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch vor den Verwaltungsgerichten geltenden Beibringungsgrundsatz siehe BayVGH, B. v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855

    Nichtgebührendrechtlicher Einwand eröffnet den Zivilrechtsweg

    Dieser Einwand betrifft nicht das Gebührenrecht, sondern die Frage, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Antragsteller und den Antragsgegnern zustande gekommen ist (BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 14 m. w. N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a. a. O., § 11 RVG Rn. 158).
  • VG München, 30.05.2014 - M 2 M 13.198

    Erhöhung der Verfahrensgebühr bei Vertretung mehrerer Auftraggeber (verneint)

    Auch sonst sind für das Gericht keine Umstände erkennbar geworden, die auf eine Rechtsgemeinschaft der Fischereiberechtigten hindeuteten (zu dem im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch vor den Verwaltungsgerichten geltenden Beibringungsgrundsatz siehe BayVGH, B. v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2009 - 8 E 567/09

    Vertretungszang für eine Beschwerde gegen Beschlüsse über Erinnerungen gegen die

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2008 12 E 1232/08 -, juris; OVG Schl.-H., Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/06 -, NJW 2007, 2204; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 13 M 09.322, juris.
  • VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3854

    Nichtgebührenrechtlicher Einwand eröffnet Zivilrechtsweg

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